Kurzzeit- und Verhinderungspflege Jederzeit gut versorgt - ein Angebot für stationäre Pflege und Betreuung auf Zeit

Ist die Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause zeitweise nicht im erforderlichen Umfang möglich – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht der Anspruch auf vollstationäre Hilfe – die sogenannte Kurzzeitpflege. Auch bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen des Pflegenden – besteht für den Pflegebedürftigen ebenfalls Anspruch auf vollstationäre Hilfe – die sogenannte Verhinderungspflege. Im Altenpflegeheim Riebeckpark ist der Wohnbereich 4 auf die gezielte Begleitung von Kurzzeit- und Verhinderungspflegegästen spezialisiert. Bis zu zehn Betten stehen dafür bereit.

Die vorhandenen Plätze können bis zu 28 Tage für die Kurzzeit- oder die Verhinderungspflege genutzt werden - bis die Gäste entweder wieder nach Hause beziehungsweise in die Reha gehen oder in eine vollstationäre Einrichtung wechseln. Kurzzeit- und Verhinderungspflege können bei Bedarf auch miteinander kombiniert werden. So stehen insgesamt 56 Tage für die vollstationäre Hilfe auf Zeit zur Verfügung. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Der Antrag muss im Vorfeld gestellt werden. Anspruch auf das Angebot hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sowie Menschen, die durch Krankheit oder Unfall plötzlich pflegebedürftig sind.

Ziel der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist es, die Gäste zurück in die Eigenständigkeit zu entlassen. Dafür sorgt nicht nur die zielgerichtete Betreuung und Pflege, sondern auch ein individuelles Beratungsangebot durch die Mitarbeiter vor Ort.