Stiftung lockert Besucherregeln weiter: Kommen Sie gerne, bleiben Sie achtsam!

vom 02.07.2020

Die seit gestern geltende siebente Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht eine weitere Lockerung der Besucherregeln auch für die Paul-Riebeck-Stiftung. In unseren Häusern müssen sich Angehörige ab sofort nicht mehr zwingend vorab telefonisch anmelden. Eine freiwillige Besuchsankündigung würde uns aber die Koordination erleichtern und deshalb freuen. Die Einschränkungen zur Besuchszeit sowie der Besucheranzahl pro Bewohner und dem vorgegebenen Besuchsort fallen ab sofort weg. Die Bewohner dürfen also von ihren Angehörigen auch wieder auf den Zimmern besucht werden. Vor Ort melden sich Besucher aber unbedingt bei den Mitarbeitern des Wohnbereiches an!

Solange es kein wirksames Mittel gegen Covid-19 gibt, setzen wir auch weiterhin auf Augenmaß und Achtsamkeit. Das und das Einhalten von Hust- und Niesetikette, Handdesinfektion sowie das Tragen eines (eigenen, mitzubringenden) Mund-Nasen-Schutzes während der Besuche bleiben ebenso wie das Ausfüllen einer Besucherauskunft bindend.

Zum Schutz aller Bewohner bitten wir, auch weiterhin auf das Abstandhalten zu anderen zu achten.

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