Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Ist die Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause zeitweise nicht im erforderlichen Umfang möglich – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, haben Sie Anspruch auf vollstationäre Hilfe – die sogenannte Kurzzeitpflege. Auch bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen des Pflegenden besteht für den Pflegebedürftigen dieser Anspruch – die sogenannte Verhinderungspflege.
Hier gibt es für Sie Hilfe auf Zeit
Vollstationäre Hilfe auf Zeit
Im Altenpflegeheim Riebeckpark ist der Wohnbereich 4 auf die Begleitung von Kurzzeit- und Verhinderungspflegegästen spezialisiert. Bis zu vierzehn Betten stehen dafür bereit.
Die vorhandenen Plätze können bis zu acht Wochen für die Kurzzeit- oder die Verhinderungspflege genutzt werden: als Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt ebenso wie für den Zeitraum der Abwesenheit von pflegenden Angehörigen.
So stehen insgesamt 56 Tage für die vollstationäre Hilfe auf Zeit zur Verfügung. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse. Der Antrag muss im Vorfeld gestellt werden. Anspruch auf das Angebot hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sowie Menschen, die durch Krankheit oder Unfall plötzlich pflegebedürftig sind.
Individuelle Betreuung und Pflege
Hier finden Sie uns
Die Einrichtungen der Paul-Riebeck-Stiftung finden Sie konzentriert in der südlichen Innenstadt Halles unweit des historischen Stadtkerns und der Saaleauen: zentral und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Interessiert? Sprechen Sie uns an.
Team Kunden- und Servicezentrum
Mo 9–12 / 13–18 Uhr • Di, Do 8–12 / 13–16 Uhr • Mi, Fr 9–13 Uhr
Beesener Straße 15
06110 Halle (Saale)
0345 1510-444
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