Aktuelle Besuchsregelungen
Stand: 08.03.2023
Die in unseren Einrichtungen lebenden Senioren und Menschen mit Behinderungen gehören aufgrund ihres Alters, der alterstypischen Vorerkrankungen bzw. ihrer Handicaps zur Corona-Risikogruppe. Bitte beachten Sie daher unsere aktuellen Besucherregelungen, die wir immer auf den Prüfstand stellen und bei Änderungen anpassen.
Zum 01.03.2023 entfällt auch in unseren Einrichtungen die Testpflicht.
Allerdings bitten wir um Beachtung, dass bei Ihrem Besuch in unseren Einrichtungen, gemäß § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden muss.