Transparenz- und Qualitätsberichte Wir stehen für beste Qualität!
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Sachen-Anhalt (MDK)
Eine hohe Lebensqualität für unsere Bewohner ist Dreh- und Angelpunkt unserer Tätigkeit. Deshalb nehmen wir die Transparenz- bzw. Qualitätsberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) zum Anlass, unsere Arbeit und Angebote ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Einmal jährlich unterziehen sich alle ambulanten Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen einer Regelprüfung des MDK. Die Ergebnisse werden benotet und mit Empfehlungen in einem sogenannten Transparenzbericht im Internet veröffentlicht. Die Prüfung erfolgt stets unangemeldet.
Überzeugen Sie sich hier selbst von der Qualität der einzelnen Häuser der Paul-Riebeck-Stiftung. Werfen sie einen Blick auf unsere Qualitätsberichte.
Bei Bedarf: Fragen Sie nach. Wir sind gerne für Sie da.
- Berichte der MDK-Qualitätsprüfungen
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Altenpflegeheim Riebeckpark
Qualitätsprüfung am 20.05.2019Altenpflegeheim Haus der Generationen
Qualitätsprüfung am 17.04.2019 - vorläufiger TransparenzberichtHausgemeinschaften für Menschen mit Demenz
Qualitätsprüfung am 21.02.2019 - vorläufiger TransparenzberichtAltenpflegeheim Akazienhof
Qualitätsprüfung am 25.02.2019Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz
Qualitätsprüfung am 24.07.2019Ambulante Pflege
Qualitätsprüfung am 13.12.2018
Heimaufsicht
Damit sich unsere Bewohner in der Paul-Riebeck-Stiftung rundum wohlfühlen, ist es unser Anspruch, sie von bestmöglicher Pflege und Betreuung partizipieren zu lassen.
Unsere Arbeit richtet sich dabei maßgeblich nach dem Wohnteilhabegesetz, denn es regelt die Anforderungen an den Betrieb einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung. Das Gesetz verpflichtet außerdem die Heimaufsichtsbehörde, erbrachte Leistungsangebote stationärer Einrichtungen sowie nicht selbstorganisierter Wohnformen regelmäßig zu überprüfen.
Die Kontrollen werden angemeldet oder unangemeldet durchgeführt und berücksichtigen unter anderem folgende Kriterien:
- Pflegedokumentation
- Personalschlüssel inkl. Fachkraftquote
- Umgang mit Medikamenten
- Dienstplangestaltung
- Optischer Eindruck der Einrichtung wie Atmosphäre, Sauberkeit, etc.
- Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner
Laut dem Wohnteilhabegesetz ist die Heimaufsicht seit Januar 2012 verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Begutachtung in so genannten Prüfberichten zu veröffentlichen. Gleichzeitig werden die geprüften Einrichtungen angehalten, die Prüfberichte zu veröffentlichen.
Verschaffen Sie sich nun selbst einen Überblick über die Pflege- und Betreuungsqualität in den Häusern der Paul-Riebeck-Stiftung. Bei Bedarf: Fragen Sie nach. Wir sind gerne für Sie da.
- Berichte Altenpflege
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Altenpflegeheim Haus der Generationen
Qualitätsprüfung am 19.04.2012Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz
Qualitätsprüfung am 30.07.2012Altenpflegeheim Riebeckpark
Qualitätsprüfung am 04.02.2013Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz
Qualitätsprüfung am 27.02.2013 - Berichte Behindertenhilfe
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Außenwohngruppe und Intensiv Betreutes Wohnen für Menschen mit geistigen Behinderungen
Qualitätsprüfung am 18.12.2013Wohnheim für Menschen mit seelischer Behinderung
Qualitätsprüfung am 14.08.2013Intensiv Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung
Qualitätsprüfung am 23.08.2013Wohnheim für Menschen mit geistigen Behinderungen
Qualitätsprüfung am 12.12.2012