Aktuelle Besuchsregelungen
Stand: 16.06.2022
Die in unseren Einrichtungen lebenden Senioren und Menschen mit Behinderungen gehören aufgrund ihres Alters, der alterstypischen Vorerkrankungen bzw. ihrer Handicaps zur Corona-Risikogruppe. Bitte beachten Sie daher unsere aktuellen Besucherregelungen, die wir immer tagesaktuell auf den Prüfstand stellen und bei Änderungen umgehend anpassen. Diese richten sich nach der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die komplette Verordnung finden Sie unter folgendem Link: coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/.
Ab sofort gelten in unseren Einrichtungen folgende Maßnahmen:
- Melden Sie bitte nach wie vor Ihren Besuch an.
- Sind Sie vollständig geimpft oder genesen, halten Sie Ihren Impfausweis oder Ihre Impfzertifikate in elektronischer Form bereit, so dass unsere Mitarbeiter Einsicht nehmen können, wenn Sie unsere Einrichtungen betreten.
- Testen Sie sich stets vor Ihrem Besuchen bei uns, wenn Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Antigen-Schnelltests werden durch unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durchgeführt.
- Betreten Sie unsere Einrichtungen nicht, wenn Sie Erkältungsanzeichen bei sich feststellen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
- Desinfizieren Sie sich beim Betreten der Einrichtungen die Hände.
- Tragen Sie beim Betreten unserer Häuser einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.
- Halten Sie weiterhin 1,5 Meter Abstand.
Hier finden Sie unser aktuell geltendes Besucherkonzept.