Raucherpavillons werden gebaut

vom 13.03.2024

Stiftung und Betriebsrat haben eine neue Betriebsvereinbarung zum Nichtraucherschutz geschlossen. Sie tritt ab 1. April 2024 in Kraft, schützt nichtrauchende Mitarbeiter vor den Gefahren des Passivrauchens und ist ein konsequenter Schritt für eine gesunde Belegschaft. Weil ab diesem Zeitpunkt das Rauchen auf dem Gelände der Paul-Riebeck-Stiftung ausschließlich in speziellen Raucherbereichen erlaubt ist, werden am Akazienhof, am Riebeckpark, am Haus der Generationen und in der Bugenhagenstraße gerade neue Raucherpavillons gebaut. Die Standorte sind dann auch mit entsprechenden Hinweisschildern ausgewiesen.  

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